Abrechnung

Abrechnung

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Ab|rech|nung ['aprɛçnʊŋ], die; -, -en:
1. das Abrechnen, Abzug:
nach Abrechnung der Unkosten.
2.
a) Rechenschaft über Einnahmen u. Ausgaben, Schlussrechnung:
er macht jeden Abend die Abrechnung.
b) Blatt mit einer Abrechnung (2 a):
die Abrechnung abzeichnen.
3. Vergeltung, Rache:
der Tag der Abrechnung kommt bestimmt.

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Ạb|rech|nung 〈f. 20
1. das Abrechnen

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Ạb|rech|nung , die; -, -en:
1. das Abrechnen, Abzug:
nach A. der Unkosten;
etw. in A. bringen (Papierdt.; etw. abziehen);
in A. kommen (Papierdt.; abgezogen werden).
2.
a) Rechenschaft über Einnahmen u. Ausgaben, Schlussrechnung:
die A. machen;
b) Blatt mit einer Abrechnung (2 a):
er hat die A. unterschrieben.
3.
a) Vergeltung, Rache:
mit jmdm. od. etw. A. halten;
b) [abschließende] kritische Auseinandersetzung (1):
das Buch ist eine gnadenlose A. mit dem Regime.

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Abrechnung,
 
rechnerische Ermittlung und Rechenschaftslegung über die Ergebnisse einer wirtschaftlichen Tätigkeit (z. B. Kassenabrechnung, Abrechnung von Konten in der Buchführung); zwischen Kaufleuten der periodische Ausgleich von Forderungen und Gegenforderungen durch Aufrechnung (Skontration), sodass nur die Spitzenbeträge (Salden) zu bezahlen sind. (Clearing)
 

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Ạb|rech|nung, die; -, -en: 1. das Abrechnen, Abzug: nach A. der Unkosten; *etw. in A. bringen (Papierdt.; etw. abziehen); in A. kommen (Papierdt.; abgezogen werden). 2. a) Rechenschaft über Einnahmen u. Ausgaben, Schlussrechnung: die A. machen; b) Blatt mit einer ↑Abrechnung (2 a): er hat die A. unterschrieben. 3. Vergeltung, Rache: mit jmdm. od. etw. [scharfe] A. halten; die Stunde der A. wird kommen; Die ... gnadenlose A. mit dem Kaiserreich kam unzähligen Lesern wie gerufen (Reich-Ranicki, Th. Mann 127); Die Polizei vermutet eine A. innerhalb dieser Verbrecherorganisation (NNN 7. 12. 88, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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